In der ISO-Gruppe nehmen wir die Sicherheit unserer Produkte, Dienstleistungen und Nutzer ernst. Wir legen Wert auf eine verantwortungsvolle Meldung von Sicherheitslücken und begrüßen Meldungen von Sicherheitsforschern, Kunden, Partnern und anderen Dritten, die in gutem Glauben handeln.
Diese Richtlinie zur koordinierten Offenlegung von Sicherheitslücken erläutert, wie Sie uns potenzielle Sicherheitslücken melden können, was Sie während des Prozesses von uns erwarten können und was wir im Gegenzug von Ihnen erwarten. Unser Ziel ist ein vertrauenswürdiger, vertraulicher und koordinierter Prozess, der Risiken für Kunden und Nutzer minimiert.
Wir begrüßen eine klare und konstruktive Kommunikation während des gesamten Offenlegungsprozesses.
Wir prüfen eingehende Meldungen so umfassend wie möglich, einschließlich solcher, die sich auf Schwachstellen beziehen, die möglicherweise bereits behoben wurden, um deren Relevanz zu überprüfen, potenzielle Wiederholungen zu identifizieren und unsere Sicherheitsprozesse zu verbessern.
Wir prüfen Sicherheitslücken-Meldungen im Rahmen eines internen Bewertungsprozesses, der darauf ausgelegt ist, das Risiko zu minimieren, dass berechtigte Meldungen übersehen oder fälschlicherweise abgewiesen werden.
Anfragen zum Status einer gemeldeten Sicherheitslücke sind willkommen.
Wenn Sie uns eine potenzielle Sicherheitslücke in gutem Glauben und im Einklang mit dieser Richtlinie melden, können Sie Folgendes erwarten:
Wenn Sie sich während Ihrer Sicherheitsforschung nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, diese Richtlinie einzuhalten, betrachtet die ISO-Gruppe Ihre Forschung als autorisiert, arbeitet mit Ihnen zusammen, um das Problem schnell zu verstehen und zu beheben, und wird keine rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit Ihrer Forschung empfehlen oder einleiten. Sollten Dritte rechtliche Schritte gegen Sie wegen Aktivitäten einleiten, die in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie durchgeführt wurden, werden wir diese Autorisierung bekannt geben.
Diese Richtlinie gilt für:
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt diese Richtlinie nicht für:
Wenn sich Ihre Meldung auf ein vom Kunden betriebenes System bezieht, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Kunden, es sei denn, Sie haben Grund zu der Annahme, dass die Sicherheitslücke durch ein von der ISO-Gruppe bereitgestelltes Produkt oder eine Dienstleistung verursacht wird.
Bitte melden Sie vermutete Sicherheitslücken über einen der folgenden Kanäle:
Für vertrauliche Informationen empfehlen wir dringend die Verwendung verschlüsselter und digital signierter E-Mails.
Um uns bei der Bewertung und Einstufung Ihrer Meldung zu helfen, geben Sie bitte nach Möglichkeit Folgendes an:
Meldungen können auch anonym eingereicht werden, was jedoch unsere Möglichkeiten zur Abstimmung mit Ihnen einschränken kann. Um eine effiziente Bearbeitung Ihrer Meldung zu gewährleisten, geben Sie bitte mindestens eine gültige Kontaktmöglichkeit für Rückfragen und die weitere Abstimmung an.
Wir sind bestrebt, Meldungen schnell und transparent zu bearbeiten. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, können Sie mit folgendem Antwortverfahren rechnen:
Sollte ein Fall ungewöhnlich komplex sein oder von Dritten abhängen, werden wir Sie darüber informieren und Sie weiterhin regelmäßig auf dem Laufenden halten.
Sollten Sie innerhalb der oben genannten Antwortfrist keine Bestätigung von uns erhalten, wenden Sie sich bitte erneut an uns oder nutzen Sie einen alternativen Meldeweg. In seltenen Fällen kann es aufgrund technischer Probleme bei der Übermittlung oder Bearbeitung vorkommen, dass eine Meldung nicht bei uns eingeht oder nicht korrekt bearbeitet wird.
Wir bitten Sie:
Wir erwarten, dass die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit der Meldung von Sicherheitslücken respektvoll und professionell bleibt. Diskriminierendes, beleidigendes, bedrohliches oder herabwürdigendes Verhalten ist von keiner der am Prozess beteiligten Parteien akzeptabel.
Sollte sich ein gemeldetes Problem als Sicherheitslücke bestätigen, werden wir uns bemühen, die Offenlegung so zu koordinieren, dass das Risiko für Kunden und Nutzer minimiert wird.
Je nach Fall kann die koordinierte Offenlegung Folgendes umfassen:
Wir können die öffentliche Bekanntgabe vorziehen, wenn dies zum Schutz der Kunden, aufgrund aktiver Ausnutzung der Schwachstelle, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist.
Diese Richtlinie berechtigt nicht zu Handlungen, die rechtswidrig, unsicher oder unverhältnismäßig sind. Insbesondere berechtigt diese Richtlinie nicht zu:
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ein Test sicher ist oder in den Rahmen fällt, wenden Sie sich bitte zunächst an uns.
Fragen zu dieser Richtlinie können Sie an die E-Mail-Adresse pisrt@iso.gruppe.com richten.