Die neue EU-Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 läuft die zweijährige Übergangszeit für Behörden und Unternehmen ab, sich auf die Veränderungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Gesetze, die es einzuhalten gilt. Wir helfen Ihnen, Ihre SAP Systeme fit für die geänderte Gesetzeslage zu machen.
 

Die wichtigsten Veränderungen

  • der Bußgeldrahmen erhöht sich auf 4 Prozent des gesamten weltweiten erzielten Jahresumsatzes der Gruppe oder bis zu 20 Mio.
  • betroffene Personen können ihren EU-Wohnsitz an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde melden; somit sind Klagen aus allen EU-Staaten möglich
  • die Verbandsklage wird eingeführt
  • personenbezogene Daten müssen nach dem Wegfall der Zweckbindung bzw. der Aufbewahrungspflicht gelöscht werden
  • der Anspruch auf Datenvernichtung wird verankert
  • bei Zweckänderung muss der Betroffene sein Einverständnis geben
     

Hier können wir Sie unterstützen

Bei Ihrer Bestandsaufnahme mit Gap-Analyse

  • relevante DSGVO-Rechtsgrundlagen für Ihr Unternehmen
  • personenbezogene Stammdaten im SAP System (Personalstamm, Debitor, Kreditor, zentraler Geschäftspartner, Ansprechpartner, CPD, Bewegungsdaten, Z-Tabellen)
  • Stammdaten Prozesse (Life Cycle, Aufbewahrungspflichten, Zweckfestlegung)
  • Opt-In Dokumentation
  • Schnittstellen, Stammdaten-Verteilung, Add-Ons, Kundenprogramme, SRM, CRM, BW, DMS
     

In Ihrer Dokumentation

  • Priorisierung der Handlungsempfehlungen
  • Stammdaten-Prozesse
  • Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Sperren und Datenvernichtung
  • Datensicherheit und Verarbeitungstätigkeiten
  • Auskunft an Betroffene
  • Prozess bei Datenverlust
     

Bei der Implementierung von

  • strategischem Stammdatenmanagement
  • Information Lifecycle Management (SAP ILM)
  • Archivierungsprozessen
  • Schulung und Kommunikation
  • Datenschutzkonzept

Referenzen der ISO Professional Services


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