Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 läuft die zweijährige Übergangszeit für Behörden und Unternehmen ab, sich auf die Veränderungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Gesetze, die es einzuhalten gilt. Wir helfen Ihnen, Ihre SAP Systeme fit für die geänderte Gesetzeslage zu machen.
Die wichtigsten Veränderungen
- der Bußgeldrahmen erhöht sich auf 4 Prozent des gesamten weltweiten erzielten Jahresumsatzes der Gruppe oder bis zu 20 Mio.
- betroffene Personen können ihren EU-Wohnsitz an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde melden; somit sind Klagen aus allen EU-Staaten möglich
- die Verbandsklage wird eingeführt
- personenbezogene Daten müssen nach dem Wegfall der Zweckbindung bzw. der Aufbewahrungspflicht gelöscht werden
- der Anspruch auf Datenvernichtung wird verankert
- bei Zweckänderung muss der Betroffene sein Einverständnis geben
Hier können wir Sie unterstützen
Bei Ihrer Bestandsaufnahme mit Gap-Analyse
- relevante DSGVO-Rechtsgrundlagen für Ihr Unternehmen
- personenbezogene Stammdaten im SAP System (Personalstamm, Debitor, Kreditor, zentraler Geschäftspartner, Ansprechpartner, CPD, Bewegungsdaten, Z-Tabellen)
- Stammdaten Prozesse (Life Cycle, Aufbewahrungspflichten, Zweckfestlegung)
- Opt-In Dokumentation
- Schnittstellen, Stammdaten-Verteilung, Add-Ons, Kundenprogramme, SRM, CRM, BW, DMS
In Ihrer Dokumentation
- Priorisierung der Handlungsempfehlungen
- Stammdaten-Prozesse
- Datenschutz-Folgeabschätzung
- Sperren und Datenvernichtung
- Datensicherheit und Verarbeitungstätigkeiten
- Auskunft an Betroffene
- Prozess bei Datenverlust
Bei der Implementierung von
- strategischem Stammdatenmanagement
- Information Lifecycle Management (SAP ILM)
- Archivierungsprozessen
- Schulung und Kommunikation
- Datenschutzkonzept
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